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Es geht wieder was in Regensburg

Seit Montag, dem 06.07.21, hat sich unser Leben in Bayern und somit auch in Regensburg durch die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein großes Stück in Richtung Normalität bewegt.

Dazu kommt, dass wir in Regensburg seit Wochen konstant niedrige 7 Tage Inzidenzwerte unter 50 haben.

Wir, die Hotels in Regensburg, freuen uns auf Sie.

Hotellerie

Es ist wieder einfacher geworden.

Jeder Gast muß lediglich hat bei seiner Ankunft einen gültigen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Std ist

(Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Gäste dann alle 48 Std einen weiteren Test)

In Hotels besteht weiterhin Maskenpflicht, aber keine FFP2 Maskenpflicht mehr.

Zusätzlich haben alle Hotels ihre ausgefeilten Hygiene- und Sicherheitskonzepte, so daß Sie entspannt Ihren Urlaub in Regensburg genießen können.

Gastronomie

Auch hier geht wieder viel mehr.

Neben der Außen- hat auch die Innengastronomie wieder geöffnet.

Ein Testnachweis für den Besuch eines Restaurants besteht in Regensburg momentan nicht, da wir eine Inzidenz unter 50 haben.

Es sind wieder größere Tischgesellschaften möglich. Momentan können 10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten an einem Tisch sitzen. (Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind es dann noch 10 Personen aus 3 Haushalten)

In geschlossenen Räumen besteht für Gäste, solange diese nicht am Tische sitzen,  FFP2 Maskenpflicht.

Wenn Sie es  genauer wissen wollen:

Die wichtigsten Punkte aus der Dreizehnte Bayerische Infektionschutzverordnung (13. BayIfSMV).

  • Es gibt nur noch zwei wichtige Kennzahlen für die 7-Tages Inzidenz und das sind 50 und 100.

Es gibt also nur noch drei Bereiche mit ihren jeweiligen Regeln und Vorschriften:

< 50: Hier greifen die abgeschwächten Regeln des 13. BayIfSMV wie die Aufhebung der allgemeinen Testpflicht (außer für alle Übernachtungsgäste) und es sind Kontakte von 10 Personen aus 10 verschiedenen Haushalten möglich.

100 – 50: Hier greifen verschärfte Regelungen der 13. BayIfSMV wie beispielsweise verpflichtene Testnachweise oder auch mögliche Kontakte von 10 Personen, die aber nur aus drei verschieden  Hausständen kommen dürfen.

> 100: Hier gilt die 13. BayIfSMV nicht mehr, sondern es greift die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ der Bundesregierung. Diese ermöglicht es dem Bundesgesundheitsministerium und anderen Regierungsstellen, weitreichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen. Die Bundesnotbremse, ein weiteres gesetzliche Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie, wird vorraussichtlich am 30. Juni 2021 auslaufen, da momentan keine hohen Inzidenzen mehr verzeichnet  werden.

  • Neben der Außen-Gastronomie hat auch die Innen-Gastronomie wieder auf.
  • Sport ist wieder möglich
    • <50: Sport jeder Art ohe Personenbegrenzung ohne Testnachweis
    • 50-100: Sport jeder Art ohe Personenbegrenzung mit Testnachweis oder kontaktfreier Sport bis 10 Personen ohne Testnachweis
  • öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlaß sind wieder möglich
    • <50: bis 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis 100 Personen unter freiem Himmel , einschließlich geimpfter oder genesener Personen
    • 50 -100: bis 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis 50 Personen unter freiem Himmel mit einem gültigen Testnachweis, einschließlich geimpfter oder genesener Personen
  • private Veranstaltungen aus besonderem Anlaß (wie Geburtstage, Hochzeiten oder Tauffeiern) sind wieder möglich
    • <50: bis 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis 100 Personen unter freiem Himmel , zuzüglich geimpfter oder genesener Personen
    • 50 -100: bis 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis 50 Personen unter freiem Himmel mit einem gültigen Testnachweis, zuzüglich geimpfter oder genesener Personen

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