Wir werden an dieser Stelle  aktuell über den  Stand der Corona-Verordnungen informieren.

Damit Sie, unsere Gäste, sicher und richtig informiert nach Regensburg reisen können, veröffentlichen wir hier in Zusammenarbeit mit der DEHOGA Regensburg relevante Informationen für Hotellerie und Gastronomie.

04.11.20:

Wie haben die Hotels des Hotelvereins während des eingeschränkten Berherbergungsbetriebes geöffnet.

Eine Liste mit den Hotels gibt Auskunft.

Welche Gastronomie in Regensburg bietet während des eingeschränkten Berherbergungsbetriebes Gericht und Getränke To Go an ?

Eine entsprechende Liste gibt Auskunft.

02.11.20:

Die Bayerische Corona Ampel hat im November keine Relevanz, denn vom 2.11. – 30.11.20 gilt für alle Hotels in Deutschland ein eingeschränktes Beherbergungsverbot:

Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

27.10.20:

Seit dem 21.10.20 hat die Stadt Regensburg einen 7 Tage Inzidenzwert über 50.

Laut der offiziellen Seite der Stadt gilt ab dem 23. Oktober 2020  die Maskenpflicht in

  • allen Geschäften,
  • im öffentlichen Nahverkehr, inklusive der Bushaltestellen.
  • auf den unten genannten öffentlichen Plätzen, Straßen und Brücken
  • in der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • an Schulen aller Jahrgangsstufen auch am Platz
  • in Hochschulen (auch in Lehrveranstaltungen)
  • in allen Öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden (in sog. Begegnungsflächen wie zB. Lift, Treppenhaus)
  • an der Arbeitsstelle, in sog. Begegnungsflächen wie zB. Lift, Treppenhaus) und sofern kein Abstand möglich ist auch direkt am Arbeitsplatz
  • Bei Sport und Kino und Kulturveranstaltungen, sowie bei Tagungen und Kongressen muss am Platz Maske getragen werden

Die Polizei und der kommunale Ordnungsservice sind angehalten, die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren.

Es gibt auch einen neue Stadtplan der Stadt Regensburg mit den eingezeichneten Bereichen, in welchen täglich von 06:00 – 24:00 Maskenpflicht herrscht.

18.10.20:

Seit der Einführung des Corona Ampel Systems gab es einige Richtigstellungen und Korrekturen. Deswegen haben wir nachfolgend noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

zur Bayerischen Corona Ampel:

Die Bayerische Corona-Ampel zeigt an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 oder den Schwellenwert von 50 erreicht haben. Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.

Die Stadt Regensburg steht seit Freitag, den 16.10.20, auf orange (>35). Deswegen gelten seit Samstag, den 17.10.20 00:00, folgende Regeln:

  • Maximal zehn Personen oder 2 Haushalte bei privaten Feiern und Kontakten
  • Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr
  • Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und Lieferdiensten ab 23 Uhr
  • Sperrstunde in gastronomischen Einrichtungen ab 23 Uhr; ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  • Maskenpflicht besteht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.“
  • Maskenpflicht besteht, da wo Menschen dichter und länger zusammen sind, unter anderem in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, bei Tagungen, im Theater, in Kinos, in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen

Die Stadt Regensburg hat eine Liste mit den Plätzen und Straßen herausgegeben, auf der seit Samstag, den 17.10.20, täglich von 06:00 – 24:00 die Maskenpflicht gilt.

Wir haben nachfolgend diese Liste eingestellt und zusätzlich noch einen Stadtplan als pdf, in welchem wir die betroffenen Straßen und Plätze markiert haben:

Zitat: „Die Stadt Regensburg ordnet demgemäß eine Maskenpflicht für die Fußgängerzonen, die zentralen Plätze und besonders belebte Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich an, die jeweils von 6 bis 24 Uhr gilt“

Im Einzelnen sind folgende Straßen, Plätze und Brücken betroffen:

Fußgängerzonen:
  • Kohlenmarkt – Rathausplatz – Neue Waaggasse – Haidplatz -Weingasse
  • Zieroldsplatz, Roter Herzfleck
  • Untere Bachgasse – Waaggäßchen – Hinter der Grieb – Vor der Grieb
  • Tändlergasse, Kramgasse
  • Pfauengasse – Weiße-Lilien-Straße – Drei-Helm-Gasse – Frauenbergl – Salzburger Gasse
  • Schwarze-Bären-Straße – Kapellengasse – Königsstraße, West- und Mittelteil
  • Maximilianstraße, Mittelteil
  • St.-Kassians-Platz – Vier-Eimer-Gasse – Simadergasse – Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil
  • Hunnenplatz
  • Brückstraße, Nordteil
  • Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl
Plätze und einzelne, besonders belebte Gassen:
  • Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt
  • Neupfarrplatz, Residenzstraße
  • Bismarckplatz
  • Arnulfsplatz
  • Gesandtenstraße – Rote-Hahnen-Gasse – Ludwigstraße
  • Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage
  • Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich
  • Bahnhofsvorplatz
Brücken:
  • Steinerne Brücke
  • Eiserne Brücke
  • Eiserner Steg

Hier der Stadtplan mit den eingezeichneten Bereichen, in welchen täglich von 06:00 – 24:00 Maskenpflicht herrscht.

17.10.20 19:00:

Für Regensburg gilt momentan noch die Allgemeinverfügung der Stadt Regensburg vom 13.10.20.

Ab heute Nacht 0:00 (18.10.20) gilt die Bayerische Corona Ampel (siehe unten)

Für heute bis 0:00 gilt noch: Im Stadtgebiet Regensburg wird die zulässige Anzahl der Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Personen beschränkt. Das heißt auch, dass die Sperstunde heute Nacht erst um 0:00 Uhr beginnt!

16.10.20: Das Beherbergungsverbot wurde aufgehoben

Sie, unsere Gäste, können also alle wieder ohne Einschränkungen nach Regensburg reisen und sich hier aufhalten. Vor Ort gilt dann im Allgemeinen die Allgemeinverfügung der Stadt Regensburg und im Speziellen die Hygienevorschriften der Orte an denen Sie sich aufhalten, also Hotels, Restaurants, öffentliche Gebäuden, o.ä..
Wir freuen uns auf Sie.

oben stehende Informationen sind ohne Gewähr.